Schlösser, Herrenhäuser und Gutsanlagen in Berlin

Ein Gattungsinventar

Lehrstuhl Geschichte und Theorie der Architektur
Projektleitung: Dr. Markus Jager
Laufzeit: 2008 – 2012
Im Auftrag von: Landesdenkmalamt Berlin

Berlin wird zumeist als Metro­pole der Mod­erne wahrgenom­men. Ent­standen ist sie jedoch nicht nur im Zuge der Urban­isierung des 19. Jahrhun­derts, son­dern auch durch die Fusion zahlre­ich­er Landge­mein­den und Guts­bezirke, die mit der Grün­dung von Groß-Berlin (1920) in der Stadt aufge­gan­gen sind. Die mitunter bis heute noch ländlich geprägten Ort­steile sind – sofern sie nicht im lan­desh­er­rlichen Besitz (Domä­nen / Hohen­zollern­res­i­den­zen) waren – vielfach aus adeli­gen oder bürg­er­lichen Gütern her­vorge­gan­gen, die die einzel­nen Ortschaften über Jahrhun­derte geprägt haben.

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese his­torische Entwick­lung für die Gesamt­stadt zu doku­men­tieren. Im Mit­telpunkt ste­ht die Erfas­sung und Auswer­tung des überkomme­nen baulichen und freiräum­lichen Bestandes an Schlössern, Her­ren­häusern und Gut­san­la­gen, der in Form eines Denkma­l­in­ven­tars pub­liziert wer­den soll. Nach gegen­wär­tigem Forschungs­stand haben sich ca. 32 gat­tungsrel­e­vante Denkmalorte (Einzeldenkmale und Ensem­bles) erhal­ten. Dazu gehören sowohl großzügige Schloss- und Parkkom­plexe (Char­lot­ten­burg, Belle­vue, Friedrichs­felde u. a.) wie auch Her­ren­häuser (Steglitz, Tegel, Mahls­dorf u.a) und Gut­san­la­gen (Bies­dorf, Britz, Dahlem u.a.). Der Band wird die Rei­he der bish­eri­gen Gat­tungsin­ventare (Pri­vat­gärten, Fried­höfe, Baut­en der Hoch- und Unter­grund­bahn) des Lan­des­denkmalamts Berlin fortsetzen.

Von den gängi­gen Denkmal­to­pogra­phien unter­schei­det sich das Pro­jekt dadurch, dass nicht nur ein Bezirk flächen­deck­end und gat­tungsüber­greifend beschrieben wird. Stattdessen wird das gesamte Stadt­ge­bi­et auf eine spez­i­fis­che Gat­tung hin unter­sucht. Das ermöglicht eine Bear­beitungstiefe, bei der die gat­tungsrel­e­van­ten Eigen­heit­en präzis­er erfasst und der Denkmalbe­stand nicht allein für ein Teil­ge­bi­et son­dern für die Gesamt­stadt aus­gew­ertet wer­den kann.