Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht
Erstmalig fordern über 100 Stadtbauräte und Planungsdezernenten gemeinsam von der Bundespolitik eine Änderung der Baugesetzgebung
102 Stadtbauräte, Dezernenten und Planungsamtsleiter aus über 85 deutschen Städten, darunter Hamburg, Hannover, München, Köln, Bochum, Freiburg, Stuttgart und Frankfurt am Main haben die Düsseldorfer Erklärung zur Änderung der Baugesetzgebung unterzeichnet. Am 8. und 9. Mai 2019 beschäftigten sich 200 Experten auf der 10. Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt in Düsseldorf mit notwendigen Änderungen der rechtlichen Bedingungen für die Realisierung der Europäischen Stadt. Die Abschlusserklärung zur Baugesetzgebung ist als „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ darüber hinaus bereits von zahlreichen Verbänden, Architekten und Wissenschaftlern unterschrieben worden.
Die Initiatoren dieser Erklärung Prof. Christoph Mäckler und Prof. Dr. Wolfgang Sonne vom Deutschen Institut für Stadtbaukunst, Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor a.D. Hamburg und Prof. Peter Zlonicky, München, veröffentlichten die „Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht“ und stellten sie am 14. Mai 2019 bei einem parlamentarischen Frühstück in Berlin vor.
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Reform der städtebaulichen Gesetzgebung
DÜSSELDORFER ERKLÄRUNG ZUM STÄDTEBAURECHT
In der „Leipzig-Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt“ haben sich die Bauminister Europas 2007 für eine Stärkung der Städte nach dem Leitbild der Europäischen Stadt ausgesprochen. Wie in den vielfältigen Quartieren der Europäischen Stadt ablesbar, gibt es fünf Voraussetzungen für einen gelungenen Städtebau:
- klare Trennung öffentlicher und privater Räume
— gute und dauerhafte Gestaltung von Häusern, Straßen- und Platzräumen
— funktionale Vielfalt
— soziale Vielfalt
— urbane Dichte
In den Stadtquartiersentwürfen unserer Zeit fehlen häufig diese fünf Voraussetzungen, wie sie in den Stadtquartieren der Europäischen Stadt zu finden sind und durch die sich die schöne und lebensfähige Stadt entwickelt. Dafür gibt es viele Gründe. Ein entscheidender Grund liegt in den gesetzlichen Bestimmungen zum Städtebau wie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ihren Nutzungskatalogen und Dichteobergrenzen, sowie in den Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), die den Forderungen der Leipzig-Charta entgegenarbeiten, weil sie die funktionale Vielfalt behindern. Deshalb ist es an der Zeit, die Leipzig-Charta nun auch gesetzgeberisch zu unterstützen und umzusetzen. Nur so können diese fünf stadträumlichen und funktionalen Voraussetzungen für die Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt erfüllt werden, wie sie in der Leipzig-Charta gefordert und in den vergangenen zehn Jahren auf den Düsseldorfer Konferenzen des Deutschen Instituts für Stadtbaukunst erarbeitet wurden.
Die klare Trennung öffentlicher und privater Räume
Der öffentliche Raum von Straße und Platz: Der öffentliche Raum bildet das Rückgrat eines jeden Stadtquartiers der Europäischen Stadt. Platz- und Straßenräume repräsentieren nicht nur das Gemeinwesen der Städte in einer demokratischen Gesellschaft wie der Bundesrepublik Deutschland, sondern sie sind auch die Räume, in denen sozialer Austausch, Handel, Verkehr und Kommunikation stattfinden. Der öffentliche Raum ist damit der Sozialraum der Europäischen Stadt.
Der öffentliche Grünraum der Stadt: Der städtische Park, die Straßenallee oder der Boulevard der Stadt sind öffentliche Grünräume, die nicht nur der Schönheit und der Erholung dienen, sondern darüber hinaus auch einen hohen ökologischen Wert für das Stadtklima haben.
Der private Blockinnenraum: Im Unterschied zu den öffentlichen Räumen steht der private Garten- und Hofraum, der im direkten Anschluss zu den Häusern der Stadt liegt und den Hausbewohnern damit als erweiterter Lebensraum mit Gärten, Kinderspielplätzen etc. zur Verfügung steht. Nur durch die klare bauliche Trennung vom öffentlichen Raum erhält der Hofbereich als privater Raum seine eigene funktionale Qualität, die einen hohen Stellenwert im Städtebau der europäischen Stadt hat.
Die gute und dauerhafte Gestaltung von Häusern, Straßen- und Platzräumen
In der Europäischen Stadt sind Plätze und Straßen in der Regel von Häusern umgeben, die diese städtischen Erschließungsflächen zu städtebaulichen Räumen werden lassen. Die Schönheit dieser Stadträume wird dabei zunächst von der Proportion, also dem Verhältnis von Breite zu Höhe bestimmt. Darüber hinaus sind dieFassaden der Häuser, die sich den Straßen und Plätzen zuwenden, von prägender Bedeutung für den öffentlichen Raum, den sie mit ihrem Gegenüber bilden. Wie im Städtebau muss auch in der Architektur der Häuser zwischen „vorne“ und „hinten“, zwischen „öffentlich“ und „privat“ unterschieden werden. Der Entwurf der Stadt benötigt den bewussten Einsatz von Straßen- und Platzfassaden.
Die funktionale und soziale Vielfalt
Grundlegende Voraussetzung für einen gelungenen integrativen Städtebau ist die Ermöglichung funktionaler und sozialer Vielfalt. Diese sollte möglichst nicht nur quartiersweise, sondern auch auf der einzelnen Parzelle entwickelt werden. Hierfür bedarf es geeigneter städtischer Gebäudetypologien, wie sie im Städtebau der Europäischen Stadt mit ihren Wohn– und Gewerbehöfen zu finden ist.
Die urbane Dichte
Das Stadtquartier der Europäischen Stadt verfügt über eine besondere bauliche Kompaktheit. Diese ist baulich energieeffizienter, verringert den Landflächenverbrauch, minimiert den Verkehr und ist damit durch geringeren CO2-Ausstoß klimafreundlich, erhöht die Effizienz des ÖPNV und befördert Fußläufigkeit und Fahrradmobilität (Stadt der kurzen Wege). Darüber hinaus ist eine hohe Bevölkerungsdichte die Voraussetzung für bestmögliche Versorgung.
Eine erhöhte städtebauliche Dichte entspricht auch unserer Verantwortung, den besonderen Anforderungen in Bezug auf Klimawandel und ein gesundes Leben in unseren Städten mit sauberer Luft und Ruhe gerecht zu werden. Diese Zielsetzungen sind unumstößlicher Bestandteil eines guten Städtebaus.
Um sozial und funktional vielfältige Stadtquartiere mit angemessener urbaner Dichte und schönen Stadträumen entwickeln zu können, bedarf es der grundlegenden Änderung einiger Gesetze, wie beispielsweise der Baunutzungsverordnung BauNVO und der TA-Lärm.
1. Soziale und funktionale Vielfalt versus Baunutzungskataloge BauNVO
Das vielfältige Stadtquartier muss prinzipiell die soziale und funktionale Mischung gewährleisten. Im Sinne dieser Vielfalt eines Quartiers sind die Nutzungskataloge der Baugebietstypen der BauNVO deshalb grundsätzlich zu überarbeiten:
- Das „Kleinsiedlungsgebiet“ und das „Reine Wohngebiet“ sind überholt und sollten gestrichen werden.
— im „Allgemeinen Wohngebiet“ bedarf es einer stärkeren Öffnung des Nutzungskataloges für Gebäude mit wohnverträglichem Gewerbe und moderner wohnverträglicher Produktion für freie Berufe sowie für Sportstätten.
— In der Zweckbestimmung von „Kerngebieten“ bedarf es einer generellen Aufnahme von Wohnnutzung.
— Im „Gewerbe- und Industriegebiet“ (§ 8, § 9 BauNVO) muss die dem primären Gebietscharakter widersprechende Ansiedlung von Nutzungen wie Handel, Beherbergungsbetriebe usw. effektiver verhindert werden. Gewerbe- und Industriegebiete sollten ausschließlich nur Nutzungen zugeordnet werden, die tatsächlich grundlegend stadtunverträglich sind.
Für die grundsätzlich notwendige funktionale Mischung im Stadtquartier muss es möglich werden, die gewerbliche Betätigung (z.B. moderne emissionsarme Produktionsweisen) zurück in die Stadt zu holen. Dies gilt neben Beherbergungsbetrieben gerade auch für Einzelhandelsbetriebe und solche Dienstleistungsbetriebe, die sinnvollerweise in der Nähe von Wohnnutzungen angesiedelt sein sollten. Die Nutzungs- wie auch die soziale Vielfalt sollte nicht nur auf das Quartier, sondern auch auf die einzelne Parzelle bezogen werden können. Geeignete städtische Haustypologien, die Wohnen in unterschiedlichen Preislagen und Kleingewerbe ermöglichen, finden sich bereits heute im Städtebau der Europäischen Stadt mit ihren Wohn- und Gewerbehöfen.
2. Funktionale Vielfalt versus TA-Lärm
Der Schutz vor Lärm in der funktional gemischten Stadt ist ausdrücklich zu gewährleisten. Die technischen Möglichkeiten des aktiven und passiven Lärmschutzes müssen durch geänderte immissionsschutzrechtliche Vorgaben auch für gewerbliche Nutzungen und Freizeitlärm möglich gemacht werden.
Grundsätzlich bedarf es der Zulässigkeit des passiven Lärmschutzes zum Schutz von Gewerbelärmemissionen, um die funktionale Mischung im Stadtquartier zu ermöglichen, denn die Lebensfähigkeit der Europäischen Stadt wird erst durch die funktionale Mischung und Vielfalt ermöglicht.
Deshalb ist die Überwindung des durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) mit seinen Verordnungen eines zweiteiligen Lärmrechts für Verkehr einerseits und Gewerbe andererseits unumgänglich, um die funktionale und auch die soziale Mischung im Stadtquartier wieder zu ermöglichen. Mit der heutigen Wirtschaftsstruktur, in der industrielle und gewerbliche Betriebe mit erheblichem Produktionslärm die Ausnahme darstellen, und durch den technischen Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte bei Schallschutzfenstern, ist das zweiteilige Lärmrecht überholt.
3. Urbane Dichte versus Dichte-Obergrenzen der BauNVO
Prinzipiell ist im vielfältigen Stadtquartier der Schutz vor zu engen Wohnhöfen, wie sie die Stadt der Industrialisierung hervorbrachte, zu gewährleisten. Die heutige Baunutzungsverordnung entspricht jedoch einem Städtebau, der auf überholten Planungsideen fußt und von einer grundsätzlichen Funktionstrennung der Stadt (hier Arbeiten/dort Wohnen) ausgeht. Im Sinne dieser Ideen war die Geschossflächenzahl (GFZ) mit ihren Obergrenzen wie auch die Grundflächenzahl (GRZ) in der in den sechziger Jahren entstandenen Baunutzungsverordnung nachvollziehbar, um eine mathematische Festlegung der zu planenden Baumassen regeln zu können. Dies ist aus damaliger Zeit verständlich; heute aber sind diese Obergrenzen (auch mit Ausnahme § 17.2 BauNVO) bei wachsenden Wohnflächenansprüchen für den Entwurf von Stadtquartieren absolut untauglich. Rein rechnerisch haben Anfang des 20. Jahrhunderts viermal mehr Menschen in den Gründerzeitquartieren gewohnt als heute, was die Unzeitgemäßheit dieser Regeln einmal mehr verdeutlicht.
Obwohl stadträumlich ohne jede Aussagekraft, sind die mathematischen Verhältniszahlen der GFZ und ihre Obergrenzen in der BauNVO bis heute grundlegender Bestandteil eines jeden rechtskräftigen Bebauungsplans. Mit der Einführung des „urbanen Gebietes“ ist die Dichte-Obergrenze mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 3,0 für dieses Quartier zwar angehoben worden, für alle anderen derzeit in Planung befindlichen Baugebiete aber bestehen noch immer die Obergrenzen des § 17 BauNVO (Allgemeine Wohngebiete GFZ 1,2). Dies steht den Anforderungen des gemischten vielfältigen Stadtquartiers der Europäischen Stadt diametral entgegen. Die Dichteobergrenzen im § 17 BauNVO der Baunutzungsverordnung müssen daher prinzipiell entfallen.
4. Zusammenfassung
Es bedarf einer grundlegenden Novellierung der Baunutzungsverordnung BauNVO mit ihren Dichteobergrenzen und Nutzungskatalogen sowie des zweiteiligen Lärmrechtes der TA-Lärm, damit in Zukunft schöne und lebensfähige Stadtquartiere, wie sie die Leipzig-Charta fordert, planbar werden und nicht an überholten planungsrechtlichen Restriktionen scheitern.
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin Bundesarchitektenkammer
Prof. Christoph Mäckler, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur
Prof. Dr. Wolfgang Sonne, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor a.D. Freie und Hansestadt Hamburg
Prof. Peter Zlonicky, Stadtplaner und Professor em. TU Dortmund und TU Hamburg-Harburg
Die DÜSSELDORFER ERKLÄRUNG ZUM STÄDTEBAURECHT haben unterzeichnet:
Aktuell unterzeichnet von 102 BaubürgermeisterInnen, PlanerInnen ect. aus 85 Städten und 101 Verbänden, Wissenschaftlern und Planern.
Stand 02.06.2021
STÄDTE
Aachen, Niels-Christian Schaffert, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Aschaffenburg, Bernhard Keßler, Referent für Stadtentwicklung, Grünordnung und Verkehr
Augsburg, Gerd Merkle, Baureferent
Baden-Baden, Alexander Uhlig, Erster Bürgermeister, Baudezernent
Bad Nauheim, Jürgen Patscha, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
Bad Tölz, Hannes Strunz, Stadtbaumeister
Berlin Mitte, Ephraim Gothe, Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat Stadtentwicklung, Soziales
und Gesundheit
Berlin Treptow-Köpenick, Rainer Hölmer, Bezirksstadtrat Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung
Bernau bei Berlin, Sylvia Hirschfeld, Leiterin Stadtplanungsamt
Biberach an der Riß, Christian Kuhlmann, Baubürgermeister
Biberach an der Riß, Roman Adler, Leiter Stadtplanungsamt
Bielefeld, Gregor Moss, Dezernent für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität
Bielefeld, Catrin Hedwig, Leiterin Bau- und Planungsamt
Blieskastel, Rainer Schöndorf, Fachbereichsleiter Umwelt, Planung und Bauen
Blieskastel, Susanne Wagner-Klein, Fachgebietsleiterin Stadtplanung & ‑entwicklung
Bocholt, Daniel Zöhler, Stadtbaurat
Bochum, Dr. Markus Bradtke, Stadtbaurat
Bochum, Eckart Kröck, Leitender Städtischer Baudirektor, Amts- und Institutsleite
Buxtehude, Michael Nyveld, Erster Stadtrat
Celle, Ulrich Kinder, Stadtbaurat
Darmstadt, Jochen Partsch, Oberbürgermeister
Detmold, Thomas Lammering, Technischer Beigeordneter für Stadtentwicklung, Tiefbau und
Immobilienmanagement
Dortmund, Ludger Wilde, Stadtrat und Beigeordneter für Umwelt, Planen und Wohnen
Dormagen, Daniel Gürich, Leiter Stadtplanung
Dresden, Raoul Schmidt-Lamontain, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
Dresden, Stefan Szuggat, Leiter Stadtplanungsamt
Erlangen, Carsten Heuer, Leiter Abteilung Stadtplanung
Essen, Hans-Jürgen Best, Stadtdirektor
Frankfurt a.M., Mike Josef, Stadtrat, Dezernent für Planen und Wohnen
Frankfurt a.M., Martin Hunscher, Leitender Baudirektor, Leiter Stadtplanungsamt
Frankfurt (Oder), Jörg Gleisenstein, Dezernent für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung
Freiburg i.Br., Prof. Dr. Martin Haag, Baubürgermeister
Fürth, Dietmar Most, Leiter Stadtplanungsamt
Gelsenkirchen, Clemens Arens, Referatsleiter Stadtplanung
Göttingen, Thomas Dienberg, Stadtbaurat
Greifswald, Thilo Kaiser, Leiter Stadtbauamt
Halle (Saale), René Rebenstorf, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Umwelt
Hamburg, Franz Josef Höing, Oberbaudirektor
Hamm, Heinz-Martin Muhle, Leitender Städtischer Baudirektor, Leiter Stadtplanungsamt
Hannover, Uwe Bodemann, Stadtbaurat
Hattingen, Jens Hendrix, Baudezernent
Heidelberg, Jürgen Odszuck, Erster Bürgermeister
Herford, Dr. Peter Böhm, Technischer Beigeordneter
Herford, Maike Wöhler, Abteilungsleiterin Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten
Ingolstadt, Renate Preßlein-Lehle, Stadtbaurätin
Jena, Dr. Matthias Lerm, Stadtarchitekt (ab Mai: Leiter Stadtplanungsamt Magdeburg)
Kaiserslautern, Beate Kimmel, Bürgermeisterin
Kaiserslautern, Elke Franzreb, Leiterin Referat Stadtentwicklung
Karlsruhe, Daniel Fluhrer, Baubürgermeister
Karlsruhe, Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Leiterin Stadtplanungsamt
Kassel, Christof Nolda, Stadtbaurat
Kassel, Volker Mohr, Leiter Amt für Stadtplanung
Kiel, Doris Grondke, Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Koblenz, Frank Hastenteufel, Leiter Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung
Köln, Markus Greitemann, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Köln, Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt
Konstanz, Marion Klose, Leiterin Amt für Stadtplanung und Umwelt
Krefeld, Norbert Hudde, Fachbereichsleiter Stadt- und Verkehrsplanung
Leer, Carsten Schoch, Stadtbaurat
Leverkusen, Andrea Deppe, Dezernentin für Planen und Bauen
Leverkusen, Petra Cremer, Leiterin Fachbereich Stadtplanung
Limburg, Annelie Bopp-Simon, Leiterin der Stabsstelle für Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
Lindau, Georg Speth, Stadtbaudirektor
Lörrach, Monika Neuhöfer-Avidae, Baubürgermeisterin
Ludwigshafen, Joachim Magin, Leiter Bereich Stadtplanung
Lünen, Arnold Reeker, Beigeordneter Planen, Bauen, Umwelt, Verkehr
Magdeburg, Wolfgang Tacke, Ministerialrat a.D. (Baukultur)
Mannheim, Lothar Quast, Baubürgermeister
Moers, Thorsten Kamp, Beigeordneter für Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht, Vermessung, Straßen und
Verkehr
Minden, Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz
München, Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin
München, Susanne Ritter, Stadtdirektorin, Leiterin Stadtplanung
Münster, Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination
Neu-Isenburg, Herbert Hunkel, Bürgermeister
Nördlingen, Hans-Georg Sigel, Stadtbaumeister
Nordhorn, Thimo Weitemeier, Stadtbaurat
Nürnberg, Siegfried Dengler, Leiter Stadtplanungsamt
Osnabrück, Frank Otte, Stadtbaurat
Pforzheim, Sibylle Schüssler, Bürgermeisterin für Planen, Bauen, Umwelt + Kultur
Potsdam, Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
Potsdam, Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung
Quedlinburg, Thomas Malnati, Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung
Ravensburg, Christian Herrling, Leiter Stadtplanungsamt
Reutlingen, Stefan Dvorak, Leiter Amt für Stadtentwicklung und Vermessung
Rheinfelden, Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister
Rottenburg am Neckar, Angelika Garthe, Leiterin Stadtplanungsamt
Schwäbisch Gmünd, Julius Mihm, Baubürgermeister
Siegen, Henrik Schumann, Stadtbaurat
Sonthofen, Dr. Jürgen Rauch, Stadtbaumeister
Speyer, Kerstin Trojan, Abteilungsleiterin Stadtplanung
Stade, Lars Kolk, Stadtbaurat
Stralsund, Ekkehard Wohlgemuth, Leiter Amt für Planung und Bau
Stuttgart, Dr. Detlef Kron, Leiter Amt für Stadtplanung und Wohnen
Ulm, Tim von Winning, Baubürgermeister
Wangen im Allgäu, Claudia Adler, Stadtbauamt, Fachbereich Stadtplanung
Weiden, Friedrich Zeiß, Leiter Stadtplanungsamt und stv. Bau- und Planungsdezernent
Weimar, Dr. Claudia Kolb, Beigeordnete für Bauen und Stadtentwicklung
Wismar, Michael Berkhahn, Senator, 1.Stellvertreter des Bürgermeisters
Würzburg, Benjamin Schneider, Berufsm. Stadtrat und Stadtbaurat
Würzburg, Claudia Kaspar, Leiterin Fachbereich Stadtplanung
Würzburg, Christel Hüttner, Fachbereich Stadtplanung
Zweibrücken, Harald Ehrmann, Abteilungsleiter Stadtplanung
WISSENSCHAFT
Prof. Bernd Albers, FH Potsdam (em.) und Architekt Berlin
Prof. Fritz Auer, FH München / ABK Stuttgart (em.) und Auer Weber Architekten, Stuttgart
Prof. Dr. Arnold Bartetzky, Universität Leipzig
Prof. Ludger Brands, Potsdam School of Architecture
Dr. Juan Brambilla, FH Potsdam
Prof. Klaus Theo Brenner, Potsdam School of Architecture (em.) und STADTARCHITEKTUR, Berlin
Prof. Dr. Annegret Burg, FH Potsdam
Prof. Dr. Francesco Collotti, Universita degli Studi di Firenze / Florenz
Prof. Wulf Daseking, Universität Freiburg
Prof. Gerd de Bruyn, Universität Stuttgart (em.)
Prof. Dr. Jörn Düwel, HafenCity Universität Hamburg
Prof. Dr. Georg Ebbing, Hochschule Rhein-Main
Prof. Elisabeth Endres, TU Braunschweig und IB Hausladen, München
Prof. Dr. Martin Franz, Universität Osnabrück
Prof. Antje Freiesleben, Universität Siegen, Università di Bologna und Modersohn & Freiesleben, Berlin
Prof. Dietrich Fink, TU München und Fink+Jocher, München
Prof. Eckhard Gerber, Bergische Universität Wuppertal (em.) und Gerber Architekten, Dortmund
Prof. Dr. Gerhard Hausladen, TU München (em.) und IB Hausladen, München
Prof. Dr. Uta Hohn, Ruhr Universität Bochum
Prof. Dr. Christian Illies, Universität Bamberg
Prof. Jasper Jochimsen, Hochschule Ostwestfalen-Lippe und Behles + Jochimsen Architekten, Berlin
Prof. Dr. Georg Klaus, HAWK Hildesheim / Holzminden / Göttingen und Klaus und Schulz Architekten, Hamburg
Prof. Jan Kleihues, FH Potsdam und Kleihues + Kleihues, Berlin
Prof. Helmut Kleine-Kraneburg, TU Kaiserslautern und Gruber Kleine-Kraneburg, Frankfurt a.M.
Prof. Dr. Vittorio Magnago Lampugnani, ETH Zürich (em.) und Baukontor Architekten AG, Zürich
Prof. Dr. Silvia Malcovati, Potsdam School of Architecture
Prof. Dirk Manzke, Hochschule Osnabrück
Prof. Johannes Modersohn, TU Kaiserslautern
Prof. Dr. Alexander Pellnitz, Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen
Prof. Bernd Reiff, Deutsches Institut für Stadtbaukunst und Stadtbaurat a.D. Dortmund
Birgit Roth, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
Prof. Klaus Schäfer, Hochschule Bremen
Prof. Dr. Peter Stephan, FH Potsdam
Prof. Dr. Susanne Traber, Hochschule Biberach
Prof. Dr. Martin Wentz, Universität Regensburg, Planungsdezernent und Stadtbaurat a.D. Stadt Frankfurt am Main
Prof. Rolf-Egon Westerheide, RWTH Aachen und Vorstandsmitglied Bundesarchitektenkammer, Vertreter der Stadtplaner
Prof. Thomas Will, TU Dresden
Prof. Sophie Wolfrum, TU München
VERBÄNDE, VEREINE, INSTITUTIONEN
AIV Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin
AIV Architekten- und Ingenieurverein Würzburg e.V.
BDB — Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure NRW, Düsseldorf
BDB — Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Hessen Frankfurt e.V., Frankfurt am Main
Bund Deutscher Baumeister BDB NRW, Düsseldorf
Forum Stadtbild Berlin e.V., Berlin
Gesellschaft Historisches Berlin e.V., Berlin
Gesellschaft Historischer Neumarkt e.V., Dresden
LiveMusikKommission e.V., Hamburg
Planungsgruppe Stadtkern im Bürgerforum Berlin e.V., Berlin
Stiftung Lebendige Stadt, Hamburg
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., Berlin
WIRTSCHAFT + mehr
Andreas Breitner, Direktor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Dr. Jürgen Büllesbach, Geschäftsführer Opes Immobilien GmbH
Thore Debor, Clubkombinat Hamburg, Leiter der Geschäftsstelle
Julia Erdmann, JES SOCIALTECTURE, Hamburg
Axel Gedaschko, Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Dr. Benedikt Goebel, Berlin
Hendrik Gödecker, Städtebaulicher Denkmalschutz, Dortmund
Mike Groschek, Minister für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen a.D., Mitglied im Vorstand der SPD
Dr. Dankwart Guratzsch, Frankfurt a.M.
Meinolf B. Kühn, UCC URBANE GEMEINDEENTWICKLUNG, Wien und Beigeordneter Stadtentwicklung a.D. Stadt
Sundern
Torsten Kulke, Vorsitzender Gesellschaft Historischer Neumarkt e.V., Dresden
Klaus Laternser, Forum Stadtbild e.V. und Ltd. Baudirektor Deutsches Institut für Bautechnik
Hubertus Müller, Berliner Historische Mitte e.V.
Petschow + Thiel Projektmanagement GmbH, Dresden / Chemnitz
Thomas M. Reimann, Vorstandsvorsitzender ALEA Hoch- und Industriebau AG, Bad Vilbel und Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses in der vhu, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände
Hartwig Schultheiß, hs urban, Münster
Marc Wohlrabe, Clubkommission Berlin, Direktor Stadt nach Acht
Gerwin Zohlen, Wasmuth & Zohlen Verlag UG
PLANER
Torsten Becker, TOBE STADT, Frankfurt a.M.
Armin Behles, Behles + Jochimsen Architekten, Berlin
Christian Bodensteiner, bodensteinerfest Architekten und Stadtplaner, München
Wolfgang Borgards, K9 Architekten, Freiburg i.Br.
Derman Dinc, dd-architektur, Hannover
Christian Engel, A‑D-V‑A Architekten, Köln
Peter Eingartner, Eingartner Khorrami Architekten, Berlin
Frank Fietz, echtermeyer.fietz_architekten, Dortmund
Volker Fuchs, Schnitzler + Fuchs Architekten, Karben
Johannes Götz, Architekt, Köln
Prof. Heike Hanada, laboratory of art and architecture, Berlin
Jens Jakob Happ, JJH Architekten, Frankfurt a.M.
Joachim Hein, RKW+ Architektur und Städtebau, Düsseldorf
Dr. Harald Heinz, HJP Planer, Aachen
Dr. Christofer Hornstein, Architekt, Fürth
Johann-Eylend Killmann, Dortmund
Jochen König, hks | architekten, Köln
Kaspar Kraemer, Kaspar Kraemer Architekten, Köln
Kai Kühmichel, Architekt / Stadtplaner, Gelsenkirchen
Carsten Lang, Wolters Partner Architekten, Coesfeld
Matthias Pfeifer, RKW+ Architektur und Städtebau, Düsseldorf
Gabriele Richter, Architektin, Lünen und Landesvorsitzende BDB NRW
Sabine Rothfuß, Architektur con Terra, Theilenhofen
Till Schneider, schneider + schumacher, Frankfurt a.M.
Benjamin Sieber, Gerber Architekten, Dortmund
Ingo Siegmund, Architekt, Lübeck
Ulrich von Ey, VON EY ARCHITEKTUR, Berlin
Joachim Wendt, schneider + schumacher, Frankfurt a.M.
INITIATOREN
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin Bundesarchitektenkammer
Prof. Christoph Mäckler, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur
Prof. Dr. Wolfgang Sonne, Deutsches Institut für Stadtbaukunst
Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor a.D. Freie und Hansestadt Hamburg
Prof. Peter Zlonicky, Stadtplaner und Professor em. TU Dortmund und TU Hamburg-Harburg